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Teilnahmebedingungen ALPENWERT Partnerprogramm

Teilnahmebedingungen für das ALPENWERT Partnerprogramm
Stand: 15.09.2026

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese Teilnahmebedingungen regeln das Verhältnis zwischen der

BG E-Commerce GmbH
Zeppelinring 34, 88400 Biberach an der Riß, Deutschland
Geschäftsführer: Ramiz Soskic, Jasin Soskic
Amtsgericht Ulm, HRB 743847 · USt-IdNr. DE350590716
E-Mail: info@ilpenwert.com · Telefon: 07351 577-8307

– nachfolgend „ALPENWERT“ – und den Teilnehmern am ALPENWERT Partnerprogramm – nachfolgend „Partner“.

Das Partnerprogramm wird von ALPENWERT betrieben. Eine Zusammenarbeit kann auf zwei Wegen zustande kommen:

  • Über Selecdoo: Der Partner meldet sich über das ALPENWERT-Programm beim Affiliate-Netzwerk Selecdoo an. Selecdoo ist ein unabhängiger Dienstleister und übernimmt für diese Zusammenarbeit Tracking, Abrechnung und Auszahlung. Ergänzend gelten die Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen von Selecdoo; sie gehen diesen Teilnahmebedingungen in Fragen der technischen Abwicklung über Selecdoo vor.
  • Direkt mit ALPENWERT: ALPENWERT und der Partner vereinbaren eine Zusammenarbeit außerhalb von Selecdoo. In diesem Fall trackt ilpenwert.comn Verlauf und die Ergebnisse der Zusammenarbeit mit hauseigenen Tracking-Tools. Es gelten die individuell getroffenen Vereinbarungen und, soweit diese nichts anderes regeln, diese Teilnahmebedingungen entsprechend.

2. Teilnahme und Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt entweder über das ALPENWERT-Programm bei Selecdoo oder direkt bei ALPENWERT, zum Beispiel über das Kontaktformular auf der Partnerseite. Sie ist kostenlos und begründet keine Mindestlaufzeit, keine Mindestanzahl an Veröffentlichungen und keine Exklusivität.

Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen ab 18 Jahren. Über die Aufnahme entscheidet ALPENWERT nach freiem Ermessen; ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht. Die Angaben bei der Anmeldung müssen vollständig und zutreffend sein und sind bei Änderungen unverzüglich zu aktualisieren.

Der Partner handelt in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Ein Arbeits-, Gesellschafts- oder Handelsvertreterverhältnis wird durch die Teilnahme nicht begründet. Der Partner ist nicht berechtigt, im Namen von ALPENWERT Erklärungen abzugeben oder Verpflichtungen einzugehen.

3. Provision

Zusammenarbeit über Selecdoo: Der Partner erhält eine Provision von ca. 15 % auf den Netto-Warenwert jeder über seinen Partnerlink oder Gutscheincode vermittelten und erfolgreich abgeschlossenen Bestellung. Maßgeblich ist der Zahlbetrag abzüglich Umsatzsteuer, Versandkosten und eingelöster Rabatte. Die Provision wird auf den gesamten Warenkorb berechnet, nicht nur auf das verlinkte Produkt.

Zusammenarbeit direkt mit ALPENWERT: Die Provision wird individuell zwischen ALPENWERT und dem Partner vereinbart. Die Höhe, die Berechnungsgrundlage und etwaige Staffelungen ergeben sich ausschließlich aus dieser Vereinbarung. Ohne eine solche Vereinbarung besteht kein Provisionsanspruch.

In beiden Fällen gilt: Eine Lifetime-Provision auf spätere Bestellungen desselben Kunden besteht nicht, soweit nichts anderes vereinbart ist. Eigenbestellungen des Partners sowie Bestellungen über Konten, die dem Partner zuzurechnen sind, sind nicht provisionsberechtigt.

4. Tracking und Zuordnung

Zusammenarbeit über Selecdoo: Kommt die Zusammenarbeit über Selecdoo zustande, erfolgen das Tracking und die Zuordnung der Bestellungen über das System von Selecdoo. Grundlage für die Provisionsabrechnung sind die dort erfassten Daten.

Zusammenarbeit direkt mit ALPENWERT: Geht ALPENWERT eine Zusammenarbeit außerhalb von Selecdoo ein, trackt ilpenwert.comn Verlauf und die Ergebnisse mit hauseigenen Tracking- und Analyse-Tools – insbesondere über Webanalyse, Kampagnen-Parameter in den Partnerlinks, die Einlösung der vergebenen Gutscheincodes und die Bestelldaten im eigenen Shopsystem. Grundlage für die Provisionsabrechnung sind in diesem Fall die Daten von ALPENWERT.

Tracking-Pixel für Partner: Auf Nachfrage stellt ilpenwert.comm Partner einen Tracking-Pixel von Triple Whale zur Verfügung und unterstützt bei der Einbindung in die gesamte Tracking-Landschaft von ALPENWERT, zum Beispiel Google. ALPENWERT empfiehlt, den Pixel auf den Seiten des Partners zu integrieren, damit Zuordnung und Auswertung reibungslos ablaufen. Für die rechtskonforme Einbindung auf seinen eigenen Seiten – insbesondere die Einwilligung der Besucher über ein Cookie-Banner und entsprechende Hinweise in seiner Datenschutzerklärung – ist der Partner selbst verantwortlich.

In beiden Fällen beträgt die Cookie-Laufzeit 30 Tage, soweit nichts anderes vereinbart ist: Bestellt ein Nutzer innerhalb dieser Frist nach dem Klick auf den Partnerlink oder löst er den Gutscheincode des Partners ein, wird die Bestellung dem Partner zugeordnet.

Kein Provisionsanspruch besteht, wenn eine Bestellung im jeweils maßgeblichen System nicht zugeordnet werden kann – etwa weil der Nutzer Cookies blockiert oder gelöscht hat, ein Werbeblocker das Tracking verhindert oder der Kauf ohne Partnerlink und Gutscheincode zustande kommt.

5. Erfassung und Auswertung der Partnerleistung

ALPENWERT erfasst und dokumentiert die Ergebnisse jedes Partners sowie den Verlauf der Zusammenarbeit fortlaufend. Die rechtlichen Grundlagen hierfür sind in Ziffer 16 beschrieben.

Erfasst werden insbesondere:

  • Klicks, Bestellungen, Umsätze und Provisionen, die dem Partner zugeordnet werden
  • Verkaufsrate, durchschnittlicher Warenkorb sowie Storno- und Retourenquote
  • die Nutzung der zugeteilten Partnerlinks und Gutscheincodes
  • die Entwicklung dieser Kennzahlen im Zeitverlauf
  • veröffentlichte Beiträge, in denen ALPENWERT beworben wird, einschließlich Datum, Kanal und Kennzeichnung
  • Absprachen, bereitgestellte Werbemittel, Testprodukte und die Kommunikation mit dem Partner

Bei einer Zusammenarbeit über Selecdoo stammen die Daten aus dem System von Selecdoo und dem Shopsystem von ALPENWERT. Bei einer Zusammenarbeit direkt mit ALPENWERT stammen sie aus den hauseigenen Tracking-Tools und dem Shopsystem von ALPENWERT. In beiden Fällen werden zusätzlich die öffentlich zugänglichen Veröffentlichungen des Partners berücksichtigt.

ALPENWERT nutzt diese Auswertungen, um

  • Provisionen korrekt abzurechnen und Stornierungen nachzuvollziehen,
  • die Einhaltung dieser Teilnahmebedingungen zu prüfen, insbesondere der Kennzeichnungspflicht, der Gutschein-Richtlinie und der Vorgaben zu Werbeaussagen,
  • Missbrauch, Betrug und Manipulationen des Trackings zu erkennen,
  • über die Fortführung der Zusammenarbeit, individuelle Konditionen, Exklusivcodes, Testprodukte und gemeinsame Aktionen zu entscheiden sowie
  • das Partnerprogramm insgesamt weiterzuentwickeln.

Ein Anspruch auf bestimmte Konditionen, Aktionen oder die Fortführung der Zusammenarbeit ergibt sich aus den Auswertungen nicht. Auf Anfrage stellt ilpenwert.comm Partner eine Übersicht seiner eigenen Kennzahlen zur Verfügung.

Die Daten werden 12 Monate nach ihrer Erfassung aus den Systemen von ALPENWERT gelöscht oder anonymisiert, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder offenen Ansprüche entgegenstehen. Abrechnungsrelevante Unterlagen werden für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen aufbewahrt.

6. Abrechnung und Auszahlung

Über Selecdoo: Abrechnung und Auszahlung erfolgen über Selecdoo nach den dort geltenden Bedingungen. Die Auszahlung erfolgt monatlich ab einem Guthaben von 50 €; wird der Betrag nicht erreicht, wird das Guthaben in den Folgemonat übertragen.

Direkt mit ALPENWERT: Abrechnung und Auszahlung erfolgen durch ALPENWERT nach der individuellen Vereinbarung. Ist nichts vereinbart, rechnet ALPENWERT monatlich ab und zahlt ab einem Guthaben von 50 € per Überweisung aus.

In beiden Fällen werden Provisionen erst freigegeben, wenn die zugrunde liegende Bestellung bezahlt und die Widerrufs- und Rückgabefrist abgelaufen ist. Etwaige Steuern und Abgaben auf die Provision trägt der Partner selbst.

7. Stornierung und Retouren

Wird eine vermittelte Bestellung widerrufen, storniert, nicht bezahlt oder ganz oder teilweise zurückgesendet, entfällt der Provisionsanspruch für diese Bestellung anteilig oder vollständig. Bereits ausgezahlte Provisionen können in diesem Fall mit künftigen Provisionen verrechnet oder zurückgefordert werden.

ALPENWERT behält sich vor, Provisionen zu stornieren, wenn ein Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen vorliegt oder ein begründeter Verdacht auf Betrug oder Manipulation besteht.

8. Zulässige Werbemaßnahmen

Beworben werden darf in Deutschland und Österreich.

Zulässig sind insbesondere Influencer- und Creator-Content, Social Media, WhatsApp-Kanäle, Communities, Foren, E-Mail-Publisher, Native Ads und Retargeting sowie bezahlte Werbung über Google Ads, Meta Ads (Facebook und Instagram), Microsoft Ads (Bing) und vergleichbare Werbenetzwerke.

Reine Gutschein- und Couponing-Seiten sind vom Partnerprogramm ausgeschlossen und erhalten keine Provision, sofern nicht zuvor eine ausdrückliche schriftliche Genehmigung durch ALPENWERT erteilt wurde.

Unzulässig sind insbesondere:

  • unaufgeforderte Werbung (Spam) per E-Mail, Messenger oder Telefon
  • Werbung auf Seiten mit rechtswidrigen, jugendgefährdenden, diskriminierenden oder pornografischen Inhalten
  • Werbung auf Seiten, die Rechte Dritter verletzen
  • jede Form der Manipulation des Trackings, insbesondere Cookie-Dropping, Post-View ohne Freigabe, automatisierte Klicks oder die Verschleierung der Herkunft von Traffic
  • das Nachbilden des ALPENWERT-Shops oder Auftritte, die den Eindruck erwecken, es handle sich um ein Angebot von ALPENWERT selbst

Bezahlte Suchmaschinenwerbung auf die Marke „ALPENWERT“ und ähnliche Schreibweisen als Suchbegriff bedarf der vorherigen Zustimmung durch ALPENWERT.

9. Markenname und Logo

ALPENWERT gestattet dem Partner die Nennung des Markennamens und die Nutzung des Logos im Rahmen der Bewerbung des Partnerprogramms und der beworbenen Produkte.

Dabei gilt: Es darf keine irreführende oder täuschende Werbung betrieben werden. Für den Nutzer muss jederzeit klar erkennbar sein, dass er bei ALPENWERT kauft und nicht beim Partner selbst. Eine darüber hinausgehende Nutzung der Marke, insbesondere als Bestandteil einer Domain, eines Profilnamens oder eines eigenen Logos, ist nicht gestattet.

Bereitgestellte Werbemittel dürfen nicht verändert werden. Das Nutzungsrecht endet mit dem Ende der Teilnahme am Partnerprogramm; vorhandene Werbemittel sind dann unverzüglich zu entfernen.

10. Gutscheincodes

Es dürfen ausschließlich Gutscheincodes verwendet werden, die im Netzwerk als Werbemittel hinterlegt oder von ALPENWERT ausdrücklich kommuniziert wurden. Persönliche Exklusivcodes, die dem Partner zugeteilt wurden, sind hiervon ausgenommen.

Werden andere, abgelaufene oder erfundene Codes beworben, werden sämtliche bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen und noch offenen Provisionen ohne Vorwarnung storniert und der Partner wird aus dem Partnerprogramm ausgeschlossen. Dies gilt ausdrücklich auch für Fake-Gutscheine.

11. Werbeaussagen

Der Partner ist für seine eigenen Aussagen verantwortlich. Unzulässig sind irreführende Angaben zu Produkten, Preisen, Verfügbarkeit oder Lieferzeiten.

12. Kennzeichnung als Werbung

Der Partner ist verpflichtet, seine Veröffentlichungen als Werbung zu kennzeichnen, sobald er gegen Provision auf ALPENWERT hinweist. Die Kennzeichnung muss deutlich, in deutscher Sprache und ohne Scrollen erkennbar sein – beispielsweise mit „Anzeige“ oder „Werbung“ am Anfang des Beitrags.

Die Einhaltung der jeweils geltenden rechtlichen Vorgaben, insbesondere des Telemediengesetzes, des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb sowie der Vorgaben der Landesmedienanstalten, obliegt dem Partner.

13. Steuern

Provisionen werden ohne Abzug von Steuern ausgezahlt. Der Partner ist selbst dafür verantwortlich, seine Einnahmen ordnungsgemäß zu versteuern und, soweit erforderlich, ein Gewerbe anzumelden sowie Umsatzsteuer auszuweisen und abzuführen.

14. Pflichten des Partners

Der Partner verpflichtet sich, geltendes Recht einzuhalten, keine Rechte Dritter zu verletzen und die Vorgaben der Plattformen zu beachten, auf denen er veröffentlicht. Zugangsdaten zum Partnerkonto sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht weitergegeben werden.

Der Partner stellt ALPENWERT von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer von ihm zu vertretenden Verletzung dieser Teilnahmebedingungen oder gesetzlicher Vorschriften entstehen.

15. Laufzeit und Beendigung

Die Teilnahme läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten jederzeit ohne Angabe von Gründen in Textform beendet werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei Verstößen gegen die Ziffern 8 bis 12 vor. In diesem Fall kann ALPENWERT die Teilnahme fristlos beenden und offene Provisionen einbehalten.

Mit Beendigung der Teilnahme sind alle Partnerlinks, Gutscheincodes und Werbemittel unverzüglich zu entfernen. Provisionsansprüche für bis dahin vermittelte und bestätigte Bestellungen bleiben bestehen, sofern die Beendigung nicht auf einem Verstoß des Partners beruht.

16. Datenschutz

Die im Rahmen des Partnerprogramms erhobenen Daten werden zur Durchführung des Vertragsverhältnisses verarbeitet. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Die Erfassung und Auswertung der Partnerleistung nach Ziffer 5 erfolgt zusätzlich auf Grundlage unseres berechtigten Interesses an einer korrekten Abrechnung, der Missbrauchsverhinderung und der Steuerung des Partnerprogramms (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Der Partner kann dieser Verarbeitung aus Gründen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben, widersprechen; die für die Abrechnung erforderliche Verarbeitung bleibt davon unberührt. Bei einer Zusammenarbeit über Selecdoo verarbeitet Selecdoo die Tracking- und Abrechnungsdaten als eigenständiger Anbieter nach dessen Datenschutzbestimmungen. Bei einer Zusammenarbeit direkt mit ALPENWERT verarbeitet ALPENWERT diese Daten mit hauseigenen Tracking-Tools. Die Erfassung von Shop-Besuchern erfolgt dabei nach Maßgabe der Datenschutzerklärung von ALPENWERT und, soweit erforderlich, auf Grundlage der im Cookie-Banner erteilten Einwilligung. Weitere Informationen finden sich in unserer Datenschutzerklärung.

17. Änderungen dieser Bedingungen

ALPENWERT kann diese Teilnahmebedingungen sowie die Provisionshöhe mit einer Frist von 14 Tagen ändern. Die Änderung wird dem Partner in Textform oder über das Netzwerk mitgeteilt. Widerspricht der Partner nicht innerhalb dieser Frist oder bewirbt er das Programm nach Wirksamwerden weiter, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen. Auf das Widerspruchsrecht wird in der Mitteilung hingewiesen.

18. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Partner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Biberach an der Riß.

Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Fragen zum Partnerprogramm beantworten wir unter info@ilpenwert.com.